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Naddys kleine Welt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Naddys kleine Welt – Nadine Schwingler
Wasserscheide 9
53902 Bad Münstereifel-Esch

Tel: 0177-43117711
Email: info@naddys-kleine-welt.de
www.naddys-kleine-welt.de

Version 2.7 – Stand: 28. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Naddys kleine Welt, Inhaberin Nadine Schwingler (nachfolgend „Anbieterin“), und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Firmen und Vereine.

(3) Diese AGB gelten für Stickereien, Textildruck, die Veredelung kundeneigener Textilien, personalisierte Produkte, die Digitalisierung von Stickmotiven und die Bereitstellung digitaler Stickdateien.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Kunden können Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich stellen.

(2) Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(3) Die Anbieterin erstellt auf Grundlage der Kundenanfrage ein individuelles Angebot mit Angaben zum Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls zur voraussichtlichen Fertigstellungszeit.

(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und die Anbieterin den Auftrag bestätigt oder wenn sich aus einer individuellen Vereinbarung ein entsprechender Vertragsschluss ergibt.

(5) Änderungen oder Ergänzungen eines bereits vereinbarten Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für Produkte und Dienstleistungen werden individuell vereinbart.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegebenenfalls anfallende Versandkosten werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.

(3) Je nach individueller Vereinbarung stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Banküberweisung
  • Barzahlung bei persönlicher Abholung
  • PayPal
  • Zahlung auf Rechnung

(4) Die Anbieterin kann mit dem Kunden eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbaren. Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss festgelegt.

(5) Die Digitalisierung von Logos, Schriftzügen und sonstigen Motiven zur Erstellung digitaler Stickdateien ist eine eigenständige, grundsätzlich kostenpflichtige Leistung.

(6) Bei einem späteren Stickauftrag können bereits berechnete Digitalisierungskosten nach gesonderter Vereinbarung vollständig oder teilweise angerechnet werden. Ein automatischer Anspruch auf Anrechnung besteht nicht.

(7) Die Vergütung für eine wirksam beauftragte Digitalisierung ist grundsätzlich unabhängig von einem späteren Stickauftrag geschuldet. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und sonstige Kundenrechte bleiben unberührt.

(8) Zahlungen sind zu den individuell vereinbarten Terminen fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Individuelle Gestaltung, Motivvorschau und Freigabe

(1) Individuell gestaltete und personalisierte Produkte werden nach den vereinbarten Kundenwünschen hergestellt.

(2) Vor der endgültigen Herstellung stellt die Anbieterin dem Kunden grundsätzlich eine digitale Vorschau des geplanten Endprodukts zur Verfügung. Diese wird per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg übermittelt.

(3) Der Kunde wird gebeten, die Vorschau insbesondere hinsichtlich Schreibweise, Farben, Größe, Positionierung und sonstiger vereinbarter Gestaltungsmerkmale zu überprüfen.

(4) Bei Firmenlogos, Vereinslogos, Wappen und vergleichbaren individuellen Motiven ist vor Beginn der endgültigen Produktion eine ausdrückliche Freigabe in Textform erforderlich. Diese kann beispielsweise per E-Mail erfolgen. Eine ausschließlich mündliche Freigabe genügt hierfür nicht.

(5) Bei von der Anbieterin digitalisierten Stickmotiven kann eine Teststickerei zur technischen Überprüfung erfolgen. Ob eine Teststickerei durchgeführt wird und ob zusätzliche Kosten entstehen, wird individuell vereinbart.

(6) Wird eine Teststickerei zur Freigabe vorgelegt, beginnt die endgültige Produktion grundsätzlich erst nach entsprechender Freigabe des Kunden.

(7) Nachträgliche Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen und die vereinbarte Fertigstellungszeit verändern. Etwaige Mehrkosten werden vor ihrer Entstehung vereinbart.

(8) Aufgrund von Bildschirmdarstellungen, Garnfarben, Materialeigenschaften und technischen Verarbeitungsverfahren können geringfügige Abweichungen zwischen digitaler Vorschau und fertigem Produkt auftreten, soweit diese die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.

(9) Bei geschützten Logos, Marken oder sonstigen Motiven sind die erforderlichen Nutzungsberechtigungen gemäß § 7 nachzuweisen. Die gestalterische Freigabe ersetzt diesen Nachweis nicht.

(10) Die Freigabe einer Vorschau oder Teststickerei schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus.

§ 5 Kundeneigene Textilien und Materialien

(1) Die Anbieterin verarbeitet sowohl selbst bereitgestellte als auch kundeneigene Textilien und Materialien.

(2) Kundeneigene Textilien werden vor der Bearbeitung im Rahmen einer üblichen fachlichen Sichtprüfung auf erkennbare Besonderheiten und mögliche Verarbeitungsrisiken geprüft. Eine umfassende technische Materialprüfung ist damit nicht verbunden.

(3) Der Kunde wird gebeten, bekannte Besonderheiten des Materials, beispielsweise empfindliche Stoffe, Beschichtungen, Vorschäden oder besondere Pflegeanforderungen, vor Auftragserteilung mitzuteilen.

(4) Werden erkennbare Risiken festgestellt, die eine fachgerechte Verarbeitung oder das Material beeinträchtigen können, informiert die Anbieterin den Kunden vor Beginn der Bearbeitung.

(5) Die Anbieterin kann die Durchführung des Auftrags von einer Klärung der Risiken abhängig machen oder die Verarbeitung ungeeigneter Materialien ablehnen.

(6) Auch bei fachgerechter Verarbeitung können materialbedingte Veränderungen auftreten. Soweit solche Veränderungen für die vereinbarte Verarbeitung typisch und unvermeidbar sind, werden sie bei der Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit berücksichtigt.

(7) Für Schäden an kundeneigenen Textilien und Materialien haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften und § 11 dieser AGB. Eine pauschale Haftungsfreistellung erfolgt nicht.

(8) Kundeneigene Textilien und Materialien bleiben Eigentum des Kunden.

§ 6 Digitalisierung von Stickmotiven und Nutzungsrechte

(1) Die Anbieterin bietet die Digitalisierung von Logos, Schriftzügen, Bildern und sonstigen geeigneten Motiven zur Erstellung maschinenlesbarer Stickdateien als eigenständige, grundsätzlich kostenpflichtige Leistung an.

(2) Die Digitalisierung kann unabhängig von einem Stickauftrag beauftragt werden.

(3) Leistungsumfang, Dateiformate, Motivgrößen, technische Anforderungen und Vergütung werden vor Auftragserteilung individuell vereinbart.

(4) Die Digitalisierung erfolgt auf Grundlage der bereitgestellten Vorlagen oder einer gesondert vereinbarten Gestaltung.

(5) Der Kunde erhält grundsätzlich eine digitale Vorschau. Bei selbst digitalisierten Motiven kann eine Teststickerei durchgeführt werden. Umfang und Kosten werden individuell vereinbart.

(6) Die Digitalisierung wird unabhängig von einem späteren Stickauftrag vergütet. Eine vollständige oder teilweise Anrechnung auf einen späteren Stickauftrag kann gesondert vereinbart werden.

(7) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den erstellten Stickdateien, soweit die Anbieterin über die entsprechenden Rechte verfügen darf, ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für private und gewerbliche Zwecke.

(8) Der Kunde darf die Stickdatei zur Herstellung eigener Stickereien verwenden und die damit hergestellten Produkte auch gewerblich vertreiben, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(9) Die Weitergabe der Stickdatei an externe Stickereien oder andere geeignete Produktionsdienstleister ist gestattet, sofern diese ausschließlich im Auftrag und für Zwecke des Kunden Stickereien herstellen.

(10) Der Kunde hat den beauftragten Produktionsdienstleister darauf hinzuweisen und entsprechend zu verpflichten, dass die Datei ausschließlich für die vereinbarte Auftragsproduktion verwendet werden darf.

(11) Ohne gesonderte Zustimmung ist insbesondere nicht gestattet:

  • Der eigenständige Weiterverkauf oder die Lizenzierung der digitalen Stickdatei
  • Die öffentliche Bereitstellung zum Download
  • Die Weitergabe zu anderen Zwecken als der erlaubten Auftragsproduktion
  • Der Vertrieb bearbeiteter Versionen der digitalen Datei

(12) Technisch notwendige Anpassungen durch einen beauftragten Produktionsdienstleister sind zulässig, soweit sie ausschließlich der vereinbarten Auftragsproduktion dienen.

(13) Rechte Dritter an Marken, Logos, Bildern und sonstigen geschützten Motiven bleiben unberührt.

(14) Die fertige Stickdatei wird im vereinbarten Dateiformat elektronisch übermittelt, beispielsweise per E-Mail.

(15) Die gesetzlichen Mängelrechte und die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bleiben unberührt.

§ 7 Kundenvorlagen, Markenrechte und Urheberrechte

(1) Stellt der Kunde Logos, Marken, Bilder, Schriftzüge, Wappen oder sonstige Motive zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, zur vereinbarten Nutzung berechtigt zu sein.

(2) Bei Motiven, an denen Rechte Dritter bestehen, muss der Kunde vor Beginn der Bearbeitung eine schriftliche Nutzungserlaubnis des Rechteinhabers oder einen geeigneten schriftlichen Nachweis seiner bestehenden Nutzungsberechtigung vorlegen.

(3) Die Berechtigung muss die konkret beauftragte Nutzung umfassen, insbesondere gegebenenfalls Digitalisierung, Vervielfältigung, Bestickung, Bedruckung und gewerbliche Verwendung.

(4) Die Anbieterin kann die Bearbeitung bis zur Vorlage eines geeigneten Nachweises zurückstellen und Aufträge bei begründeten Zweifeln an der Nutzungsberechtigung ablehnen.

(5) Die Vorlage eines Nachweises entbindet die Anbieterin nicht von eigenen gesetzlichen Verpflichtungen.

(6) Werden wegen einer vom Kunden bereitgestellten rechtsverletzenden Vorlage Ansprüche Dritter geltend gemacht, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat, kann die Anbieterin Ersatz der dadurch verursachten erforderlichen Schäden und angemessenen Rechtsverteidigungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

(7) Die Anbieterin kann Aufträge mit rechtswidrigen Inhalten oder begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ablehnen.

§ 8 Fertigstellung, Versand und Abholung

(1) Fertigstellungs- und Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Verbindliche Termine werden ausdrücklich als solche festgelegt.

(2) Die Übergabe erfolgt nach Vereinbarung durch Versand oder persönliche Abholung.

(3) Versandkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(4) Bei einem Verbrauchsgüterkauf richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einem von der Anbieterin organisierten Versand geht das Versandrisiko grundsätzlich nicht bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Verbraucher über.

(5) Über absehbare Verzögerungen wird der Kunde nach Möglichkeit zeitnah informiert. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss vorliegt oder das Widerrufsrecht nicht wirksam erloschen ist.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierzu können insbesondere individuell angefertigte oder personalisierte Stickerei- und Textildruckprodukte gehören.

(3) Der Kunde wird vor Vertragsschluss darüber informiert, wenn für einen konkreten Auftrag aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen kein Widerrufsrecht besteht.

(4) Bei separat beauftragten Digitalisierungsleistungen sowie bei der elektronischen Bereitstellung digitaler Stickdateien gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht und dessen mögliches vorzeitiges Erlöschen.

(5) Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt dadurch jedoch nur unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

(6) Die Freigabe einer Motivvorschau oder eines Produktionsauftrags stellt für sich genommen keinen Verzicht auf ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht dar.

(7) Bei der Bestickung, Bedruckung oder sonstigen Veredelung kundeneigener Textilien ohne Lieferung einer neuen Ware richtet sich das Widerrufsrecht nach der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags. Eine Personalisierung führt bei solchen Bearbeitungsleistungen nicht automatisch zum gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts.

(8) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Kunde ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen möglichen Wertersatz oder ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts.

(9) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, soweit für den jeweiligen Vertrag ein Widerrufsrecht besteht.

(10) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 10 Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Für Produkte und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche zu.

(3) Die Freigabe einer Motivvorschau oder Teststickerei schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus.

(4) Pflegehinweise und Materialeigenschaften sind bei der Verwendung und Reinigung der Produkte zu beachten. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Anbieterin für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Für Schäden an kundeneigenen Textilien und Materialien gelten die vorstehenden Regelungen. Die fachliche Sichtprüfung und eine gegebenenfalls erfolgte Risikoaufklärung führen nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Schadensersatzansprüche.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen ausdrücklich übernommener Garantien sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von der Anbieterin gelieferte Ware deren Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

(2) Kundeneigene Textilien und Materialien bleiben Eigentum des jeweiligen Kunden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

(3) Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.